Barrierefreiheit
Das Web soll fĂŒr alle zugĂ€nglich sein. Unser Ziel ist es, den Zugang zu Informationen im Internet fĂŒr alle Menschen zu gewĂ€hrleisten und kontinuierlich die Benutzererfahrung zu optimieren. DafĂŒr setzen wir nicht nur auf eine benutzerfreundliche OberflĂ€che, sondern berĂŒcksichtigen auch die aktuellen Barrierefreiheitsstandards. Derzeit erfĂŒllen wir die WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) auf KonformitĂ€tsstufe AA.
ErklÀrung zur Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, diese Website und mobile Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) barrierefrei zugÀnglich zu machen.
Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr die Seite www.mindflowmedia.de in der Desktop- und mobilen Version.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollstÀndig mit der BITVO M-V vereinbar. Nach einer Analyse mit dem Google Chrome Lighthouse Audit ist die Startseite zu 100 Prozent und die Formularseite zu 95 Prozent barrierefrei. (Stand: 1.4.2025).
Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgefĂŒhrt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgefĂŒhrten Inhalte sind aus folgenden GrĂŒnden nicht barrierefrei:
- einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da sie aus alten BestÀnden stammen oder nicht barrierefrei erstellt wurden.
- das Formular sind nicht barrierefrei, da sie nicht barrierefrei erstellt wurden. Dieses Formular wird nachbearbeitet.
- fehlende Inhalte in Deutscher GebÀrdensprache
Alternativen
Unsere Seite wird regelmĂ€Ăig ĂŒberarbeitet, um die ZugĂ€nglichkeit weiter zu verbessern.
Erstellung dieser ErklÀrung zur Barrierefreiheit
Diese ErklĂ€rung wurde am 1.1.2025 erstellt und zuletzt am 1.4.2025 ĂŒberprĂŒft.
RĂŒckmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoĂen, so nehmen Sie bitte schriftlich (zum Beispiel ĂŒber das KontaktÂformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf PrĂŒfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.